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Ratgeber

Wohnungsübergabe: Checkliste für Mieter mit Protokoll, Zählerständen und Kaution

3 Min. Lesezeit Aktualisiert am Von Die Umzugsmacher

Topfpflanze auf einem Umzugskarton in einer hellen Wohnung

Kurz zusammengefasst: Bei der Wohnungsübergabe geben Sie die Mietsache zurück (§ 546 BGB). Wichtig sind ein gemeinsames Übergabeprotokoll, notierte Zählerstände und die Rückgabe aller Schlüssel gegen Quittung. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden verjähren nach sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 BGB). Für die Rückzahlung der Kaution nennt das Gesetz keine feste Frist.

Der Umzug ist geschafft, die neue Wohnung eingerichtet – doch die alte wartet noch auf die Übergabe. Mit guter Vorbereitung dauert sie meist nicht lange und vermeidet Streit um die Kaution. Diese Checkliste zeigt, worauf Sie achten sollten.

Vor der Übergabe

  • Mietvertrag prüfen: Was ist zu Schönheitsreparaturen, Rückbau und Reinigung vereinbart?
  • Termin vereinbaren: Rechtzeitig mit dem Vermieter, am besten bei Tageslicht.
  • Räume leeren: Auch Keller, Dachboden, Garage und Briefkasten.
  • Einbauten klären: Eigene Einbauten zurückbauen oder Übernahme schriftlich vereinbaren.
  • Kleine Schäden beheben: Dübellöcher und Ähnliches je nach Vereinbarung im Mietvertrag.
  • Besenrein reinigen: Böden gefegt, keine groben Verschmutzungen.

Am Tag der Übergabe

  • Übergabeprotokoll gemeinsam erstellen und beide unterschreiben.
  • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser notieren und fotografieren.
  • Alle Schlüssel zurückgeben und die Anzahl im Protokoll festhalten.
  • Fotos von allen Räumen machen, mit Datum.
  • Neue Anschrift für die Nebenkostenabrechnung angeben.
  • Kopie des Protokolls mitnehmen.
Topfpflanze auf einem Umzugskarton in einer hellen Wohnung

Kaution und Fristen

Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen (§ 551 BGB). Für die Rückzahlung nennt das Gesetz keine feste Frist; der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen bestehen, etwa aus der Nebenkostenabrechnung.

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 BGB). Ein sorgfältiges Protokoll schützt deshalb beide Seiten.

Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe

Was bedeutet besenrein?

Die Wohnung ist leer und grob gereinigt, die Böden sind gefegt. Was genau geschuldet ist, kann der Mietvertrag regeln.

Muss ich ein Übergabeprotokoll unterschreiben?

Eine Pflicht gibt es nicht, ein gemeinsames Protokoll ist aber sehr zu empfehlen. Prüfen Sie es vor der Unterschrift und vermerken Sie abweichende Ansichten.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen bestehen.

Können Sie die Wohnung besenrein übergeben?

Ja. Auf Wunsch entrümpeln wir Restbestände, entsorgen fachgerecht und übergeben die Räume besenrein.

Quellen: § 546 BGB, § 548 BGB, § 551 BGB. Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Leer, besenrein, übergabefertig

Wir räumen Restbestände, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein – in Singen und im ganzen Hegau. Fragen Sie jetzt eine kostenlose Besichtigung an.

Die Umzugsmacher
Stefan-Lochner-Straße 18, 78224 Singen (Hohentwiel)
Telefon: +49 174 3333453
E-Mail: info@umzugsmacher-singen.de

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