Ratgeber
Halteverbotszone in Singen (Hohentwiel) beantragen: So geht es beim Umzug

Kurz zusammengefasst: Eine Halteverbotszone für den Umzug beantragen Sie in Singen (Hohentwiel) bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt, Abteilung Sicherheit und Ordnung (Hohgarten 2). Der Antrag ist persönlich oder schriftlich formlos möglich, Unterlagen sind nicht nötig. Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin stehen und dürfen nur vom Bauhof bzw. der Straßenmeisterei oder einer beauftragten Fachfirma, etwa einem Umzugsunternehmen, aufgestellt werden.
Ein Umzugswagen braucht Platz direkt vor der Haustür. Steht er weiter weg, werden die Tragewege lang, der Umzug dauert länger und wird teurer. In der Singener Innenstadt und in vielen dicht bebauten Wohnstraßen ist freier Platz am Straßenrand knapp. Die Lösung ist ein vorübergehendes Haltverbot, im Alltag meist Halteverbotszone genannt. Hier lesen Sie, wo Sie die Zone in Singen beantragen, welche Angaben nötig sind und welche Fristen gelten (Stand: Oktober 2026).
Wann ist eine Halteverbotszone sinnvoll?
Immer dann, wenn vor der alten oder neuen Wohnung nicht sicher genug Platz für den Umzugswagen frei ist: in engen Straßen, bei wenigen Parkplätzen oder langen Wegen zur nächsten Parkmöglichkeit. Sie können die Zone für den Auszugs- und den Einzugsort beantragen, jeweils bei der Behörde des Ortes.
Wichtig: Ohne Genehmigung dürfen Sie keinen Parkplatz mit Mülltonnen, Stühlen oder Absperrband „reservieren“. Solche Reservierungen sind unverbindlich.
Wo beantrage ich die Halteverbotszone in Singen?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Singen (Hohentwiel) in der Abteilung Sicherheit und Ordnung:
| Angabe | Straßenverkehrsbehörde Singen |
|---|---|
| Adresse | Hohgarten 2, 78224 Singen (Hohentwiel) |
| stvb@singen.de | |
| Telefon | Abteilung Sicherheit und Ordnung: 07731 85-610 |
| Öffnungszeiten | Mo–Fr 08:30–12:00 Uhr, Mi zusätzlich 14:00–16:00 Uhr |
Die Öffnungszeiten können sich ändern. Prüfen Sie sie vor Ihrem Besuch auf der Seite der Straßenverkehrsbehörde. Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde nach Singen, beantragen Sie die Zone für den Auszugsort bei der dortigen Straßenverkehrsbehörde.
Welche Angaben gehören in den Antrag?
Der Antrag ist formlos, persönlich oder schriftlich. Unterlagen sind nicht erforderlich. Er sollte diese Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname sowie eine Telefonnummer
- Alte und neue Adresse
- Zweck des Haltverbots, also die Durchführung eines Umzugs
- Datum, an dem das Haltverbot gelten soll
- Zeitraum (Uhrzeit von–bis)
- Genauer Bereich mit Straße und Hausnummer, gegebenenfalls mit Skizze
- Länge der Zone, abhängig von der Länge des Umzugsfahrzeugs
- Wer die Schilder aufstellt, falls Sie eine Fachfirma beauftragen
Fristen: Wann müssen die Schilder stehen?
Die Haltverbotsschilder müssen mindestens 72 Stunden, also drei Tage, vor dem Umzugstermin aufgestellt sein. Nur dann gilt das Haltverbot auch für Fahrzeuge, die schon vorher dort geparkt haben. Eine feste Bearbeitungszeit für Umzüge nennt die Stadt nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb mit einigen Wochen Vorlauf.
Wer darf die Schilder aufstellen?
Die Beschilderung darf nur der Straßenbaulastträger, also Bauhof oder Straßenmeisterei, oder eine beauftragte Fachfirma aufstellen, zum Beispiel ein Umzugsunternehmen. Selbst gekaufte Schilder genügen nicht.
Was kostet eine Halteverbotszone in Singen?
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der Stadt; einen festen Betrag für Umzüge veröffentlicht die Stadt nicht. Fragen Sie die aktuelle Gebühr bei der Straßenverkehrsbehörde an. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für die Beschilderung. Übernehmen wir Ihren Umzug, kümmern wir uns auf Wunsch um Antrag und Schilder und weisen die Kosten transparent im Angebot aus.

Was tun, wenn trotzdem ein Auto in der Zone steht?
Stehen am Umzugstag trotz ordnungsgemäß aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Zone, können sie abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Halter. Halten Sie fest, wann die Schilder aufgestellt wurden, am besten mit einem Foto.
Halteverbotszone in 4 Schritten
- Termin festlegen: Datum, Uhrzeit und Länge der Zone klären.
- Antrag stellen: formlos bei der Straßenverkehrsbehörde Singen, persönlich, schriftlich oder per E-Mail an stvb@singen.de.
- Beschilderung beauftragen: Bauhof oder Fachfirma stellt die Schilder mindestens 72 Stunden vorher auf.
- Umzugstag: Zone nutzen und Falschparker bei Bedarf abschleppen lassen.
Häufige Fragen zur Halteverbotszone in Singen
Wo beantrage ich eine Halteverbotszone in Singen?
Bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Singen (Hohentwiel), Abteilung Sicherheit und Ordnung, Hohgarten 2, 78224 Singen, E-Mail stvb@singen.de. Der Antrag ist formlos möglich.
Wie lange vorher müssen die Halteverbotsschilder stehen?
Mindestens 72 Stunden, also drei Tage, vor dem Umzugstermin. Den Antrag sollten Sie entsprechend früher stellen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Keine. Der Antrag muss aber Name, Telefon, alte und neue Adresse, Zweck, Datum, Zeitraum, genauen Bereich und Länge der Zone enthalten.
Darf ich die Schilder selbst aufstellen?
Nein. Aufstellen darf sie nur der Straßenbaulastträger, also Bauhof oder Straßenmeisterei, oder eine beauftragte Fachfirma wie ein Umzugsunternehmen.
Darf ich einen Parkplatz mit Mülltonnen freihalten?
Nein. Ohne Genehmigung sind solche Reservierungen unverbindlich und müssen von anderen nicht beachtet werden.
Können Die Umzugsmacher die Halteverbotszone für mich beantragen?
Ja. Übernehmen wir Ihren Umzug, beantragen wir die Zone auf Wunsch und stellen die Schilder fristgerecht auf, am Auszugs- und am Einzugsort.
Quellen: Stadt Singen: Vorübergehendes Haltverbot einrichten, Straßenverkehrsbehörde Singen, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Stand: Oktober 2026.
Umzug mit Halteverbotszone planen
Sie möchten sich nicht selbst um Antrag und Schilder kümmern? Wir übernehmen das im Rahmen Ihres Umzugs und planen Haltepunkt, Ladezeit und Trageweg nach einer kostenlosen Besichtigung.
Die Umzugsmacher
Stefan-Lochner-Straße 18, 78224 Singen (Hohentwiel)
Telefon: +49 174 3333453
E-Mail: info@umzugsmacher-singen.de
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